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Geschrieben (bearbeitet)

Hi all

Fuer mich, hier in New Zealand,gehoeren diese "temporaeren verkehrsregelungsanlagen" (ein versuch in amtsdeutsch:D)

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ja schon seit meiner einwanderung in 1996 zum alltaeglichen anblick im verkehr. Einer steht jeweils am ende mit so einem wendeschild und betreibt "traffic management". Heutzutage haben die entweder ein funkgeraet oda ein cell phone um miteinander die sachlage zu debatieren, davor gings mit sichtkontakt und notfalls verbindungsperson dazwischen wenn es unuebersichtlich war. Das funktioniert einwandfrei,sogar an mehrarmigen kreuzungen und dergleichen. Gelegendlich sieht man sogar auch schon mal, die mir aus Deutschland bekannten, batterie betriebenen ampelanlagen abba hauptsaechlich diese humane version.

Frage: Ich habe in Deutschland ,auch als kind, imma nur die ampelversion wahrgenommen. Wie sah so etwas denn vor der ampelversion in Deutschland aus? Es waere ja vielleicht auch interesant ein entsprechendes modell, sowohl als ampel als auch schildbuerger (oda wie auch immer es wohl geloest worden war) eines tages im modell katalog zu finden. So waeren die wesendlichen epochen fuer diese verkehrsituation abgedeckt.

Cheers

Tom

Bearbeitet von metallix
Geschrieben (bearbeitet)

Hi Tom,
vor der Ampel waren es nur normale Verkehrschilder und ggf. Verkehrpolizisten, oder? Kreisverkehr gab's ja auch schon.
Irgendwie assoziiere ich noch so Dinger, die wie Signale ausgesehen haben und auf denen Stop stand.

Gruß
  Andy

p.s.: Schau mal hier. Gab's da überhaupt schon Autos?

Bearbeitet von Andy
Geschrieben

Hallo Tom und Andy

Bin Jahrgang 1963 , auch als ( Klein- ) Kind habe ich noch Polizisten mit Kelle gesehen auf mittleren und großen Kreuzungen .

Sie hatten bei uns dunkelgrüne Uniformen mit weissen schräge Schulter-Beckengürtel und Mützen ( Polizeikappen ) .

Ende der 70er Jahren waren sie fast nicht mehr zusehen und wenn dann nur noch selten .

Ich hab noch eine Erinnerung einer Verkehrsinsel mit Hochsitz , wo ein Polizist eine bessere Übersicht hatte zum Verkehr .

Mit Handzeichen wurde der Verkehr dann geregelt - das ist noch sehr schwach in Erinnerung .

In der ich gerade zugeteilt bin ( Schule ) , gibt es morgen vor Beginn der Schulstunden an Zebrastreifen noch Schülerlotsen .

Auch an kleinen Kreisverkehrsinsel mit Zebrastreifen sind dort Schülerlotsen , Schüler/innen 1-4 Klasse ( Grundschule ) .

Viele Grüße

H:xnS

Geschrieben

Hallo Frank

Das stimmt zum Teil .

In Nebenstraßen kann es noch so sein , aber in stark befahrenden Hauptstraßen ohne Absperrung ist zusätzlich Polizeieinsatz vorgeschrieben zur Unterstützung .

So ein Einsatz hatte ich vor kurzen selbst von der Arbeit mit erlebt ( Schwerlasttransport ) .

Kann auch an den Bundesländer anders vielleicht geregelt sein ( 11 + 5 ) , also 16 Bundesländer .

Viele Grüße

H:xnS

 

Geschrieben

Hi Jungs

Meine frage bezog sich weniger auf (innerstaedtischen) kreuzungsverkehr als auf die verkehrsregelung in baustellenbereichen. Es gibt ja imma mal was zu reparieren oda auszubessern, oft auf freien strecken oda auch innerstaedtisch. Das mit der fahne weckt ganz tiefe erinnerungen, kann abba auch von der fussballerecke meiner vita herruehren....9_9

Cheers

Tom

Geschrieben

Hallo Tom,

die Regelung mit der roten Fahne ist ausschließlich in/an Baustellen Erlaubt.
So weit ich mir bekannt ist, auch nur Temporär und nicht als Dauerlösung.
Die Baumaßnahmen müssen auch angemeldet sein
Ich selber habe Ende der 90er, in der Stadt, mit einer roten Fahne abgesperrt.
Die Polizei, kam zufällig Vorbei, hat mir geholfen, als mich ein uneinsichtiger Autofahrer beiseite Schieben wollte.

Gruß

Frank

Geschrieben

Hi Tom,

bei uns in der Pfalz werden "Wanderbaustellen" , wie Böschungsrodungen usw. immer noch durch Personal mit Fähnchen abgesichert, so fern die "Baustelle" einsehbar ist.

Gruß Karl

Geschrieben

Hallo Tom,

das von Dir angeschnittene Thema ist in Kreisen des Zivil- und Katastrophenschutz ein heißes Eisen, da es hierfür keine Bundeseinheitliche Regelung gibt. Bei uns in Niedersachsen ist es zB. so, dass die Feuerwehr zwar den Verkehr stoppen darf, aber die Freigabe des selbigen darf nur die Polizei vornehmen. In Anderen Bundesländern ist dieses teilweise nicht so, da geht es vom absoluten Verbot regelnd in den Straßenverkehr einzugreifen bis hin zur Berechtigung zur Einräumung Polizeilicher Rechte (zB. Bayern, da ist die Feuerwehr schon eine Art Hilfspolizei).

HG

Wüstenfuchs

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