Derrick Posted September 19 Share Posted September 19 Diese Anfrage richtet sich direkt an @Neo: Hallo Neo, ich möchte gern eine erste Anlage veröffentlichen, die jüngst auf meinem Youtube-Kanal ein gutes Echo gefunden hat. Ich habe also den Weg "Anlage speichern und veröffentlichen" gewählt. Nach den ersten Fenstern erhielt ich diese Meldung (s. unten) Auf meiner Anlage habe ich einige Fotos aus dem Internet eingebaut, um die Schweizer Identität zu bewahren. Außerdem habe ich eine Reihe von Figuren eingefügt, die mir @Dad3353vor einiger Zeit zur Verfügung gestellt hat. Sie wurden zeitweilig auch in der Community erörtert, fanden aber letztlich nicht endgültig ihren Weg in den Online-Katalog (Leider!). Ich habe mir von @Dad3353 die Genehmigung eingeholt, diese Figuren allen Interessierten zugänglich zu machen. Hier liegt also mit Sicherheit kein Verstoß gegen Urheberrechte vor. Bei den Werbetafeln könnte das schon eher zutreffen, wurde aber beispielsweise von Youtube nicht beanstandet. Ich kann mir kaum vorstellen, daß ein großes Unternehmen etwas gegen die Verwendung von Werbung in diesem Rahmen etwas einzuwenden hätte. Wie kann, wie sollte ich hier vorgehen, um die Veröffentlichung zu realisieren? Viele Grüße Derrick Link to comment Share on other sites More sharing options...
Goetz Posted September 19 Share Posted September 19 vor 27 Minuten schrieb Derrick: Wie kann, wie sollte ich hier vorgehen, um die Veröffentlichung zu realisieren? Du musst bitte alles private aus der Anlage entfernen. Der Zweck des Katalogs ist, dass veröffentlichte Anlage für jedermann sofort einsetzbar sind. Weil alle benötigten Elemente für jedermann zur Verfügung stehen. Es wäre unklug das zu unterlaufen oder aufzuweichen, weil dann sehr schnell Wildwuchs entsteht, den keiner mehr unter Kontrolle hat. Neo müsste jede Anlage einzeln vor der Veröffentlichung prüfen, weil sonst nicht gewiss wäre, ob es sich bei dem privaten Foto in einem der Häuser um die Oma des Erbauers handelt oder um verbotenen Schweinkram. vor 33 Minuten schrieb Derrick: Ich kann mir kaum vorstellen, daß ein großes Unternehmen etwas gegen die Verwendung von Werbung in diesem Rahmen etwas einzuwenden hätte. Es sind aber nicht die Firmen, die etwas gegen die Verwendung haben. Sondern es gibt Anwälte, die in Urheberrechtsverletzungen eine gute Einnahmequelle entdeckt haben. Weshalb ein "Ich glaube nicht ..." der falsche Denkansatz ist. Ich verstehe deine Wünsche, Derrick. Du bist auch nicht der erste, der sie äußerst und wirst gewiss nicht der letzte sein. Aber vielleicht konnte ich dir deutlich machen, warum öffentliche Anlagen nur aus Objekten bestehen können, die ebenfalls öffentlich verfügbar sind? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Neo Posted September 19 Share Posted September 19 Hallo Derrick, die Liste der privaten Elemente in deiner Anlage ist ja recht überschaubar, würde es wirklich einen so großen Unterschied machen, wenn du die Elemente durch öffentliche Inhalte ersetzt? Die Figuren von @Dad3353 waren leider aus technischer Sicht nicht für den Online-Katalog geeignet. Bei den Bildern könnte man prüfen, ob sie in den öffentlichen Textur-Katalog aufgenommen werden können, bzw. ob offizielle 3D-Modelle um weitere Variationen ergänzt werden können. Viele Grüße, Neo Link to comment Share on other sites More sharing options...
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