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Ideen zur langfristigen Verwaltung des Online-Katalogs


Neo

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Hallo,

ausgehend von diesem Thema habe ich ein neues Thema eröffnet um gezielt über die Problematik der Katalog-Änderungen zu diskutieren. Folgende Ausgangssituation:
Jeder offiziell angemeldete Modellbauer hat die Möglichkeit, aus dem Studio heraus seine Modelle allen anderen Leuten zur Verfügung zu stellen, indem die Modelle in den Online-Katalog geladen werden. Da der Modellbauer der Urheber bleiben soll hat dieser immer das Recht seine Modelle nachträglich wieder zu löschen oder zu bearbeiten (um z.B. Fehler zu beseitigen). Haben bereits andere Leute die Modelle auf ihren Anlagen verwendet, so werden diese automatisch aktualisiert, aber auch gelöscht, falls der Urheber sich entscheidet seine Modelle nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

Da der Online-Katalog langfristig eine verlässliche Quelle für neue Inhalte werden soll ist dieses Konzept noch nicht optimal. Folgende Ideen bringe ich ein:
  1. Die Modellbauer verzichten auf die Möglichkeit des nachträglichen Löschens. Modelle können nur noch von den Moderatoren gelöscht werden.
  2. Änderungen an den Modellen müssen "reviewed" werden, d.h. die Moderatoren müssen Änderungen freigeben.
Das von mir vorgeschlagene Konzept würde die Risiken des Verlusts von guten Modellen reduzieren, würde jedoch wieder mehr Aufwand für die Moderatoren/Administratoren bedeuten. Zudem müsste ich noch recherchieren ob es überhaupt rechtlich möglich ist das Löschen von fremden Inhalten zu verbieten.

Ich bin auf eure weiteren Ideen gespannt.

Viele Grüße,

Neo
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Hallo Neo,

um beabsichtigtes oder auch unbeachtigtes Löschen von einmal freigegebenen Modellen ohne viel Aufwand zu verhindern, könnte man ein Backup des Katalog anlegen, das sich nach jeder Neueinstellung erneuert, und nur bei einem Löschvorgang automatisch eine Verifikation durchführt und an Admin/Moderatoraren eine Meldung ausgibt.
Das Modell bleibt weiterhin bis zur Abklärung im Backup und geht zuerst einmal nicht verloren.
Voraussetzung hierfür wäre eine Einverständniserklärung des Modellbauers, die er mit jedem Einstellen in den Katalog geben muss.

Weihnachtliche Grüße vom Seehund
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@ Neo Wenn Du am recherchieren bist kläre mit ab ob etwas degegen spricht, dass ich beliebeige Objekte archivieren kann um so einem Datenverlust vorzubeugen. Selbstverständlich müsste dieses archivieren in einem Format ablaufen das nur das Studio weiter verarbeiten kann und es  müsste verhindert werden, dass diese "zurückgeholten" Objekte wieder für die  Öffentlichkeit freigegeben werden.

HG
Franz


 
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Hallo

Dachte nicht, daß ich mit meinem Beitrag eine kleine Lawine anstoßen würde.
Die Überlegungen der Forumskollegen zeigt mir aber, daß ich nicht so falsch lag.

Franz hat dies sehr deutlich beschrieben. Auch Bahnland zeigte auf, daß hier eine gewisse Problematik besteht.

Wir haben hier Nutzer unterschiedlichster Anwender "und" wir haben Spezialisten welche bauen "können". Nicht jeder hat ja die Fähigkeiten diese wunderschönen Modelle zu zaubern.
Für letztere ist der Online Katalog eine Notwendigkeit um das Programm sinnvoll nutzen zu können.

Ich selbst baue auch ein bischen. und dies macht auch Spaß.
Aber ich baue auch Anlagen, welche ich so schön und dem Thema entsprechend ausschmücke. Teils mit eigenen teils mit fremden Modellen.

Vom neuen Programm habe ich mir viel versprochen und sehe auch, daß sich viele meiner Wünsche erfüllen werden.

Ich habe zuvor auch mit anderen Programmen gearbeitet und dort einige Anlagen erstellt. Diese laufen auch heute noch und zwar völlig unverändert.

Genau das würde ich mir vom neuen 3d-Modellbahn Programm wünschen.

Wenn ich mir vorstelle, daß von heute auf morgen plötzlich Teile meiner Anlage verschwinden wäre ich nicht begeistert.
Und genau dieses kann in der jetzigen Form des Online Kataloges jederzeit geschehen.

Ich denke ein Freigeben eines meiner eigenen Modelle für die Allgemeinheit muß weitgehends entgültig sein.
Das Recht meine Einwilligung zurückzuziehen kann nur bedeuten, daß es "künftig" nicht mehr im Katalog erscheint, bzw. einen Sperrvermerk hat.

Das heist genaugenommen, wenn ich es auf meinen PC geholt habe, ist es da und bleibt auch da, bis ich es selbst lösche.
Eine Abfrage beim Update das Kataloges müsste sich auf diesen Sperrvermerk beziehen. Was aber im Worst Case eines Rückzuges des Modellbauers recht lästig werden könnte, da es sich ja jedesmal bei Aufruf des Onlinekataloges wiederholen würde.

Auch die hier schon beschriebene "bösartige" Veränderung der Modelle durch ein Update desselben muß genaugenommen unterbunden werden.
Denn keiner soll glauben, daß dies nicht geschehen wird, wenn jemand total verärgert aussteigt.
Dies bedeutet richtigerweise einen Haufen Arbeit für den/die Moderator/en. Auf Grund dieser Feststellung biete ich meinerseits meine Mithilfe an.

Ich hoffe Neo`s rechtliche Prüfung der Problematik führt zu einem für uns sinnvollem Ergebniss.

Viele Grüße 

Rainer








 
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Hallo,

... man wird wohl etwas differenzieren müssen zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Der Wunsch ist, daß einmal eingestellte Modelle im Onlinekatalog (für immer) verbleiben... die Wirklichkeit ist eben noch ungeklärt und bevor die rechtliche Lage nicht geklärt ist, bleibt es etwas bei Kaffesatzleserei wie nahe man der Wunschvorstellung kommen kann. Primär ist an dieser Stelle Neo gefragt (als Herausgeber), in wie weit eine zurückgezogene Freigabe möglich ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können (z.B. lokaler Verbleib und Nutzung auf "meiner" Festplatte... denn zu dem Zeitpunkt war es ja noch freigegeben). Vielleicht weiß ja auch ein Forumsmitglied mit dem Thema (Urheberrecht von Modellen) bescheid und kann Neo etwas unterstützen... also nicht hörensagen, sondern wirklich auskennen.

Gruß
EASY



 
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Hallo alle zusammen,
mit Interesse habe ich die Beiträge von Franz, Rainer u.a. gelesen und kann die Bedenken zum bisherigen Verfahren nachvollziehen. Ich würde es auch fatal finden, wenn plötzlich Modelle von meiner Anlage verschwinden, weil ein Modellbauer von seinem Urheberrecht Gebrauch macht und seine Objekte aus dem Katalog nimmt.
Dazu sollte der Urheber im Rahmen der Veröffentlichung seines Modells zusätzlich folgende Erklärung abgeben:
Der Urheber des Modells erklärt ausdrücklich, dass der Anwender des 3D-Modellbahn Studios im Rahmen des Downloads eine Kopie des Modells extern im Format .nbe sichern darf. Für den Fall, dass der Urheber sein Modell aus dem Katalog entfernt, ist es dem Anwender gestattet, dass gesicherte Modell (Kopie) im Offline-Modus weiterhin zu benutzen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Modellbauer gibt, der diese Erklärung nicht aktzeptieren würde. Wer dann bezüglich dieser weitreichenden Erklärung noch Bedenken hat, der soll sein Modell von mir aus alleine benutzen. Er ist ja nicht gezwungen, dieses zu veröffentlichen.
Neo müsste dann nur noch eine entsprechende Erklärung vorbereiten (im Rahmen des Downloads des Modells) und zusätzlich eine Möglichkeit schaffen, das Objekt im Format .nbe sichern zu können, also fast so, wie es ja schon passiert, wenn man aus dem alten Download-Center Modelle nach dem 3D-Modellbahn Studio konvertiert. Die .nbe-Datei kann dann anschließend importiert werden.
In diesem Zusammenhang habe ich mir übrigens einmal die Mühe gemacht, den Katalog des 3D-Modellbahn Studios etwas genauer anzusehen.
Was man sieht, sind ja nur hexadezimale Zahlen. Die Daten des Modells findet man in asset wieder. Daneben gibt es noch eine Vorschaudatei im Jpeg-Format mit Namen Thumb (aber auch nicht immer), die aber vom Windows-Explorer nicht bildlich dargestellt werden kann. Um die Jpeg-Datei zu öffnen, habe ich mir die kostenlose Software XnView besorgt, die unzählige Datei-Formate wiedergeben kann, so auch die Jpeg-Thumb-Datei. Diese lässt sich mit einem Klick unter dem gleichen Namen erneut abspeichern und man erhält eine Jpeg-Datei, die auch von dem Windows-Explorer bildlich angezeigt wird. Wer also Interesse daran hat einmal herauszufinden wo und unter welcher hexadezimalen Zahl sein Modell zu finden ist, der kann diesen Weg beschreiten. Dazu noch ein Tipp: In dem Programm XnView ist der genau Pfad des Katalogs anzugeben (siehe Foto). Außerdem kann man die Vorschaubilder in der Einstellung vergrößern und selbstverständlich lassen sich die Dateien dann auch filtern.
Zur Zeit ist es sicher nur möglich, den gesamten Katalog zu sichern.
Viele Grüße aus OWL
Toni
Katalog_0.jpg

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Hallo zusammen,
die Interessenlage ist geteilt. Ich sehe es pragmatisch:

Urheber-Recht geht vor User-Recht.

Zur Zeit bezahlt man einmalig den Support auf lange Sicht für das Modellbahn-Studio - die Ausgestaltung mit Modellen findet auf freiwilliger kostenloser Basis innerhalb der Community statt und ist deshalb völlig getrennt vom Programm zu betrachten. Man akzeptiert die Verwendung der kostenlos angebotenen Modelle unter der Voraussetzung der freiwilligen Verfügbarkeit. Es ist deshalb nicht einzusehen, daß der Urheber in seinen Rechten durch irgendwelche Verfügungsvorbehalte der User eingeschränkt wird.

Konsequenz: Ist das Modell freigegeben, kann es benutzt werden, wenn nicht, suche Dir ein Anderes. Mag sein, daß das eine oder andere Modell im Laufe der Zeit aus irgendeiner Anlage verschwindet, ich bin mir sicher, das sich hierfür ein adäquates Modell aus der Reihe der zukünftigen Modellbauer findet.

Modellbahnern ist die Verfügbarkeit eines Modells nicht so wichtig. Hier kommt es mehr auf Planungssicherheit bezüglich der Gleisauslage im Hinblick auf die räumlichen Ausmaße an. Weil hier ggf. der gewünschte Bausatz des Herstellers als Ausstattung noch nicht von den Modellbauern realisiert wurde, betrifft es ihn nicht wirklich, wenn ein Modell fehlt.

Deshalb bin ich dagegen, dem Autor eines kostenlos zur Verfügung gestellten Modells irgendeine geartete Beschränkungen bezüglich der Ausübung seiner Rechte aufzuerlegen.
In anderen Programmen hat man für die Nutzung der Modelle gezahlt und kann sie weiter nutzen --- das ist hier beim 3D-Modellbahnstudio nicht der Fall und auch nicht nötig, weil ein Ersatz durch die Community sicherlich schnell bereit gestellt werden wird.

Urheber-Recht geht vor User-Recht - uneingeschränkt ---

meint
Henry
 
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Hallo Henry
"Urheber-Recht geht vor User-Recht - uneingeschränkt ---"

Klingt so entgültig deine hier geäußerte Meinung.

Ich habe mich gefragt was meint Henry mit "Modellen",
Nach etwas durchsuchen des Kataloges habe ich von Textur bis Sound vieles von Usern gefunden, welches von denen zur Verfügung gestellt wird.

Was bedeutet also "Urheber-Recht geht vor User-Recht - uneingeschränkt ---"
Betrifft es nur Häuser und Rollmaterial oder sind diese Zubehörteile auch geschützt?

z.B.:
Da baut einer ne Straße oder Gleise einer Feldbahn. 
Schwupps, schon ist meine Feldbahn-Anlage leer.
Denn die Textur, der Sound, die Gleise, der Baum usw. sind weg, wenn derjenige sein Recht fordert.

"betrifft es ihn nicht wirklich, wenn ein Modell fehlt."
Richtig, wenn "ein" Modell fehlt. Was ist aber, wenn obiges Beispiel zutrifft nur weil alles von "einem" Modellbauer ist?
Dumm gelaufen?

Ich denke wir sollten hier nicht endgültiges diskutieren, sondern daran denken wie es den Usern des Programmes ergehen kann.

Ich selbst habe bisher nur 4 Gebäude und 4 Rollmaterial (plus eine komplette Feldbahnanlage) erstellt.
Vieles davon muss ich erst noch überarbeiten bevor ich es zur Verfügung stellen kann.
Ich zähle also zu den kleinen "Modell"-bauern.

Dennoch denke ich, wir sollten "jetzt" darüber reden, später ist der Käse gegessen.

Viele Grüße 

Rainer








 
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Es ist schade wenn jemand eine Angelegenheit nur aus seinem Blickwinkel heraus betrachtet und ich kann kein Verständnis aufbringen wenn aus dieser eingeschränkten Sichtweise Ergebnisse kund getan werden nach dem Motto: So ist es!!! Punkt!!! Basta!!!

Ich denke, Rainer hat mit seinem Beispiel bzgl. „Gleise für eine Feldbahn“ Recht und ich hatte gehofft, dass dieses Beispiel auch einen seriösen „Nur Planer“ überzeugt. Ein anderes Beispiel: Feuerfighter veröffentlichte vor ein paar Tagen eine Anlage auf der sich viele meiner Bäume befanden. Leider musste ich die Bäume umlagern. Ergebnis: Alle, die die Anlage von Feuerfighter geladen hatten riefen (soweit es schriftlich geht) laut: Ich hab nur noch Fragezeichen auf meiner Anlage!

Ich gehe davon aus, dass wir eine Möglichkeit finden werden denn die Firma Auran, die das Programm Trainz vertreibt, zeigt uns, dass es geht. Trainz wird auch auf dem deutschen Markt verkauft und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein grosses Softwarehaus wie Auran etwas macht das mit dem deutschen Gesetz kollidieren würde. Und eben bei diesem Programm ist es möglich Objekte, die ich einmal von deren Downloadseite geladen habe, für meinen privaten Gebrauch zu archivieren damit es mir auch dann noch zur Verfügung steht wenn der Objektersteller es aus irgendwelchen Gründen zurück zieht. Dass ich ein solches Objekt dann nicht wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen darf versteht sich von selbst. Ich bin suche im Moment die AGB‘s von Auran. Wenn ich fündig geworden bin werde ich einen entsprechenden Verweis posten.

HG

Franz

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Hallo Henry und Rainer,

Urheber-Recht geht vor User-Recht   -- so steht es nun mal geschrieben.

Jedoch wenn ein Urheber seine Modelle, z.B. wie hier in der Community, freiwillig und kostenlos den Usern dieser Community zur Verfügung stellt, verzichtet dieser Urheber ja schon auf einen großen Teil seiner Rechte.
Dieses freiwillig und kostenloses zur Vefügungstellen wertet der Gesetzgeber gerdade in diesem Falle schon als Vertrag, wenn keine weiteren Rechte geltend gemacht werden.
Es ist auch ein riesen großer Unterschied, ob ich ein Modell in eine kommerzielle Seite, wie hier das --3D-Modellbahn-Studio-- oder in einer privaten Website wie --download.franz-maurer-- einstelle.
Der Gesetzgeber bietet hier aber die rechtlich bindende Möglichkeit der Selbsthilfelösung an, die alle anderen Rechte des Urhebers außer Kraft setzen kann.
Hier auf den Seiten des Studios liegt es an Neo, der alleinig alle Rechte dieser Seiten besitzt, unter welchen Bedingungen er das Einstellen von Modellen auf seiner -kommerziellen Seite- zulässt.

Alles Andere, einmal Hüh, einmal Hot ist Kinderkram und aus diesem Alter sind wir wohl schon alle heraus.

Gruß Seehund



 
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Ach so. Schade, ich hatte schon gehofft Du könntest uns eine aussagekräftige Adresse nennen. Na ja, dann wird uns ja Henry schreiben können wo es geschrieben steht.

Was ich fand ist das hier:
http://wiki.creativecommons.org/Frequently_Asked_Questions#Do_Creative_Commons_licenses_affect_exceptions_and_limitations_to_copyright.2C_such_as_fair_dealing_and_fair_use.3F

Die Rechtssprechung ist an sich mit unter schon sehr "verquirrlt" und dann noch in Englisch. Vielleicht findet sich jemand der damit etwas anfangen kann.
HG
Franz
 
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Hallo alle zusammen,
den Begriff Urheberrecht kann ich schon nicht mehr hören. Wie heißt das Motto des EP und jetzt des 3D-Modellbahn Studios: in der Gemeinschaft sind wir stark. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Modellbauer (für 3D-Modelle, Texturen, Geräusche usw.) gibt, die das Ganze so engstirnig sehen. Viele habe ich während meiner Zugehörigkeit zum EP brieflich oder telefonisch kennen und schätzen gelernt und alle waren immer sehr hilfsbereit.
Eine Lösung für das Problem Urheberrecht muss trotzdem her.
Ich schlage daher folgende Vorgehensweise vor:
Der Urheber gibt im Rahmen der Veröffentlichung seines Modells (3D-Modell, Textur u.a.) zusätzlich folgende Willenserklärung ab:

  •             Der Urheber des Modells erklärt ausdrücklich, das Anwender des 3D-Modellbahn

                      Studios im Rahmen des Downloads eine Kopie des Modells extern im Format .nbe
                      sichern darf. Für den Fall, dass der Urheber sein Modell aus dem Katalog entfernt, ist es
                      dem Anwender gestattet, dass gesicherte Modell (Kopie) im Offline-Modus weiterhin zu
                      benutzen.

  •            Der Urheber erklärt ausdrücklich, dass sein/e Modell/e nicht extern gesichert oder

                      nach Entfernung aus dem Katalog weiter benutzt werden dürfen.

An dem Wortlaut dieser Erklärungen kann man sicher noch etwas feilen.
So… und nun kann sich jeder Modellbauer für eine Variante entscheiden ohne befürchten zu müssen, dass seine Rechte eingeschränkt worden sind.
Letztendlich kann der User dann selbst die Entscheidung treffen, ob er das ein oder andere Modell mit den verschiedenen Varianten für seine Anlage benutzt.
Für Neo würde der vorgenannte Vorschlag bedeuten, dass die Erklärung im Rahmen der Veröffentlichung des Modells textlich erfasst wird. Das dürfte wohl keine große Sache sein.
Auf der anderen Seite wären die entsprechenden Varianten dann noch technisch umzusetzen.
Hierzu könnte ich mir vorstellen, dass bei der Variante zu eins im Rahmen des Downloads des Modells ein weiteres Fenster geöffnet wird  mit dem Hinweis „Modell exportieren im Format .nbe“.
Die zweite Variante würde dann so aussehen, dass im Rahmen des Downloads des Modells ein Fenster geöffnet wird mit dem Hinweis „Sicherung des Modells oder Export des Modells nicht möglich“.
Ich bin jetzt allerdings überfragt, ob sich so etwas überhaupt technisch umsetzen lässt und wenn ja, mit welchem Aufwand und immer an unser Motto denken, „3D-Modellbahn Studio eine starke Gemeinschaft“.
Ich würde es außerdem sehr begrüßen, wenn die Anzahl der Downloads für das jeweilige Modell angezeigt wird ( – so wie im alten Download-Center –).
Viele Grüße aus OWL
Toni

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Hallo Eisenbahner,
das mit dem Urheberrecht ist halt so eine Sache die sich auch in einer Grauzone bewegt.
Es ist natürlich nicht schön, wenn ein Modellbauer seine zur Verfügung gestellten Modelle wieder löscht, was wir ja schon einmal im alten Forum hatten, wo ein Mietglied auf sein Urheberrecht pochte und alle seine Modelle zurück gezogen hat weil sie nicht genügend gewürdigt wurden.

Aus diesen Grunde entschlossen sich Franz und ich die Download Seite ins Leben zu rufen. Dort konnte man nur Modelle über bestimmte Personen hoch laden und nur dann wenn der Modellbauer auf sein Urheberrecht verzichtet. Alle Modellbauer die dort Modelle zur Verfügung gestellt haben, stellen auch hier wieder Modelle zur Verfügung und werden sie sicherlich auch nicht löschen, wenn kein triftiger Grund dazu führen würde. Allerdings ist es hier etwas anders als auf der Download Seite, diese wurde privat und nicht kommerziell betrieben.

Ich kann auch hier nur sagen, das meine Modelle von jedem verwendet und verändert werden dürfen, da ich sie Neo uneingeschränkt zur Verfügung stelle. Ich hoffe, das Neo eine vernünftige Lösung findet, den für Ihn ist es sicherlich schwierig da die Abmahnanwälte auch erst mal abmahnen wenn das Modell frei ist, weil sie das nicht kümmert da sie damit Ihr Geld verdienen.(dubiose Abmahnanwälte wie aus der Presse bekannt ist.)

Das wir unsere Modelle hier hoch laden, war ein lang ersehnter Wunsch von uns, damit Anlagen unter einander genutzt werden können und nach Möglichkeit keine Fragezeichen entstehen und das ist meiner Meinung nach auch gut so. Sollte dennoch einmal einige Modell nicht mehr zur Verfügung stehen ist das ersetzen dieses Modells mit einem anderen Modell nur ein geringer Aufwand im Gegensatz zu dem Bau eines Modells. Wer Modelle Baut der kann das sicherlich nachvollziehen.
Ich glaube ein Modellbauer würde sich hierrüber gar keine Gedanken machen.
Zu dem Satz Urheber-Recht geht vor User -Recht. Kann ich nur sagen, was ich einmal verschenke, verlange ich auch nicht mehr zurück. Das entspricht glaube ich der Guten Sitte.
Gruß
FeuerFighter
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Hallo Franz,
das angedachte Zitat stellt nur meine persönliche Meinung dar und hat keinen rechtlichen Bezug.  Ich meine, daß es dem Urheber überlassen bleiben muß, zu entscheiden, wie mit seinem Werk umgegangen werden darf. Dazu gehört für mich jedenfalls auch, das Werk ggf. zu löschen, auch wenn ich davon für mich keinen Gebrauch machen würde.

Nun legt nicht jedes Wort auf die Goldwaage ---
hier ist die deutsche Version der Creative Commons Urheberrechtslizenzen, die aussagekräftiger ist als mein Zitat.

Viele Grüße von
Henry
 
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Hallo,

ich habe mich nach Hinweisen von Franz ein wenig bei Trainz und der "Download Station" umgeschaut. Unter http://www.auran.com/trainz/AuranContentCreationandDistributionPolicy.htm gibt es eine Lizenz von Auran für Uploader. Interessant ist dort Punkt "2.3 Rights to remove". Zusammengefasst: Ein Löschen von Objekten ist schon vorgesehen, jedoch nur durch Auran und auch kein Muss. Auch gibt es bei Trainz mehrere "Stages" beim Upload, d.h. ein hochgeladenes Objekt steht nicht sofort zur Verfügung, sondern wird von Auran geprüft bevor es freigeschaltet wird.

Auch wenn ich über die Feiertage meinen Anwalt nicht erreichen kann erlaube ich mir über das Thema Urheberrecht folgendes zu sagen: Grundsätzlich lässt sich vertraglich alles vereinbaren wenn sich beide Parteien einig sind. Ich bin der Urheber des Franzis 3D-Eisenbahnplaners, und Franzis hat von mir ein uneingeschränktes Nutzungsrecht erworben, was ich nachträglich nicht widerrufen kann. Somit denke ich ist es rechtlich schon möglich uneingeschränkte Nutzungsrechte für die Modelle zu vereinbaren und ein Löschen wäre dann nur noch eine Kulanz bei besonderen Fällen.

Was bei Auran auch möglich ist ist das Hochladen von Modellen ohne eine globale Veröffentlichung. Das dient dem Austausch von Modellen unter Testern. Ich sehe daher folgende Erweiterungen als sinnvoll:
  1. Modelle können nur noch von mir oder den Moderatoren gelöscht werden, auf Anfrage.
  2. Änderungen an Modellen müssen von mir oder den Moderatoren freigegeben werden.
  3. Modelle können in eine "Zwischenstufe" hochgeladen werden, um sie schon mit anderen zu testen, aber noch nicht offiziell freizugeben
Wenn ihr diesem Plan zustimmt würde ich mir mal genauere Gedanken zur Umsetzung machen und ein Konzept aufstellen, zusammen mit den anderen Verbesserungsvorschlägen für den Katalog.

Viele Grüße,

Neo
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Hallo Neo,
noch ein "formaler" Änderungsvorschlag zu Deinem Hinweis im Beta-Bereich:
Zitat

Ideen zur langfristigen Verwaltung des Online-Katalogs
This topic has been moved to "Interner Bereich" (Topic ansehen)

Kannst Du den letzten Satz der Einheitlichkeit wegen noch "eindeutschen" (z.B.: "Dieses Thema wurde in den "Internen Bereich" verschoben")?

Viele Grüße
BahnLand
 
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Ich schließe mich ebenfalls und vorbehaltlos Neos Vorschlag an, weil es meiner Sichtweise nahe kommt.

@ Neo:  später brauchen wir dann als Moderatoren spezielle Angaben, wie unter welchen Umständen ggf. zu verfahren ist. Das kann per PM erfolgen, wenn Du Dein Konzept erstellt hast.

Viele Grüße von
Henry
 
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Hallo Bahnland,
Zitat

This topic has been moved to "Interner Bereich" (Topic ansehen)

der Hinweis hatte mich beim Verschieben des Themas auch etwas gestört --- aber er war nicht von mir änderbar. Lieber dieser Hinweis als gar keiner, dachte ich mir, weil ich den Rückverweis auf den Ausgangspunkt des Themas beibehalten wollte. In diesem Aufbaustadium des Forums werden wir noch manche sprachliche Unzulänglichkeit entdecken, man lernt die Feinheiten eben erst während der Benutzung - Neo wirds wohl sprachlich eingedeutscht richten.

Viele Grüße von
Henry
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