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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 49 Minuten schrieb Roter Brummer:

Normgrößen für die Tiefe eines Tritts

Hi Brummi

270mm....man kann abba treppen "kuerzen' in dem man die tritte sich ueberlappen laesst bzw bei steintreppen die stufenhoehe nach hinten abschraegt um die ueberlappung zu erreichen. Staehlerne industriestufen sind auch schon mal nur 250-260mm tief. Der arbeitende mensch bewegt sich ja in der regel weniger hastig und hat somit mehr zeit seinen pfad visuell zu erkunden.:D Generell gilt bei treppen "etwa 190mm stufenhoehen und etwa 270mm tritt. Je nach baulichen gegebenheiten muss man dann in der einen oda anderen richtung zu bzw abnehmen. 9_9

vor 1 Stunde schrieb Roter Brummer:

Da die Oberkanten der Fenster in etwa auf gleicher Höhe mit den Oberkanten der Türen liegen, muss sich hier auch niemand bücken, um aus dem Fenster schauen zu können.

Ich denke ich erinnere mich an das spezielle gebaeude wo ich das dem modellbauer anmerkte......Er stellte dann einen mann davor um zu demonstrieren das es doch "passt". Komisch wirkt dabei nur das der mann noch ein, auf seinen schultern stehendes, kind bequem mit durch die tuer nehmen koennte und er bei den fenstern, wenn er davor steht, durch die oberlichter schaut. Naja , wenn ueberhaupt waere so etwas bei mir ein modell im hintergrund, wo solche dinge weniger ins auge fallen.

Cheers

Tom

Bearbeitet von metallix
Geschrieben

N'abend,

also mir gefällt der Schuppen ausnehmend gut, zumal das Vorbild von Faller stammt.
Kommt auf jeden Fall bei  mir zum Einsatz, wenn meine V5 Anlage wieder auf der
Festplatte ist.

Grüße

Lothar  

Geschrieben

Hallo Brummi,

dein " verstaubtes" Modell scheint etwas gutes zu werden(y). .....Treppenhöhe: = Höchstmaß 21cm, in der Tiefe: Mindestmaß, da sollten 25cm reichen..... Solltest du im Hause eine Treppe haben, messe diese doch einfach nach.

Gruß Karl

Geschrieben

Hallo zusammen,

die Texturierung schreitet langsam voran.

013.thumb.jpg.d2cc053ffbe0adb790fab23194ecf18c.jpg

014.thumb.jpg.2f7ee0d251bb350fe5d2813d85dfead5.jpg

Bei dem grauen Dach des Hauptbaus bin ich mir etwas unsicher. So eine "Frankfurter Pfanne" hat eine Länge von 40cm. Je nach Dachneigung ist dann die Überlappung unterschiedlich groß. Also habe ich im Netz nochmal nach Abbildungen des Schuppens gesucht, die Anzahl der Schindelreihen ausgezählt und auf das Modell übertragen. Außerdem habe ich erstmalig die Reihe mit den Firststeinen ausmodelliert.

Dank eurer Kommentare zu den Maßen der Treppenstufen wurde die Höhe der Rampe so angepasst, dass mit der neuen Abrollhöhe der Gleise Güterwagen direkt daran passen.

Den ausgestalteten Innenraum des Güterbodens kann ich wahrscheinlich erst dann zeigen, wenn die Animation der Tore läuft.

HG

Brummi

Geschrieben

Hallo @Wüstenfuchs,
so lustig der Einwurf ist, so ernst ist die Frage eigentlich. Wir hatten das beim Faller-Hochhaus. Da hat sich ja gezeigt, dass in den Büros/Zimmern eigentlich nur Zwerge arbeiten/wohnen können. Also: streng nach Original, oder doch ein wenig Realismus rein? Und auch: Modell nach Originalbauwerk oder nach Modell? So eine aktuelle Vorschrift gab's seinerzeit bestimmt noch nicht. Aber: ist diese aktuelle Vorschrift vielleicht auch bald wieder weg?
Es gab da von Faller das kleine Dorf, das Brummi auch mag. Das ist im Maßstab absichtlich reduziert, weil man es auf der Anlage hinten hinstellen sollte um Perspektive zu simulieren (was eigentlich auch eine Quatschidee war, denn dadurch wird der Schienenbus, der dran vorbei fährt, ganz schön fett!). Da habe ich nun das Problem, wenn ich unsere alte Anlage nachbaue, gehört das hinten in die rechte Ecke. Baue ich die Häuschen im normalem Maßstab, paßt das ganze Dorf da gar nicht hin. Aber sollen wir's deshalb kleiner bauen? Da wird die Antwort richtig schwer.

Gruß
  Andy

Geschrieben

Hallo Henry,
nennt Brummi sein Modell Fa B-156 hat das Geländer da nichts zu suchen. Nennt er es Lagerschuppen (oder sonstwie), könnte man zumindest an der Treppe eins anbringen.
Nennen wir das kleine Dorf Fa B-??? müssen wir es Original klein bauen und bei Bedarf hoch skalieren. Nennen wir die Häuschen anders, müssen wir sie größer bauen und ggf. kleiner skalieren. Wobei es die Leute wahrscheinlich lieber haben, wenn die Größe für 'normalen' Einsatz gleich stimmt und in der Beschreibung ein Vermerk darüber existiert, dass diese Häuschen zu jenem Modellsatz gehörten. Es kam mir jetzt nur drauf an, darauf hinzuweisen, das es da durchaus einen unterschiedlichen Fokus beim Bau eines Modells geben kann, was einmal zu einer Recherche zum Modell und einmal zur Recherche in Bauvorschriften führen kann.

Gruß
  Andy

Geschrieben

Ebenfalls guten Morgen,

Ich für meinen Teil baue mit 2,5m Zimmerhöhe plus 0,3m Decke.Dieses Maß würde ich auch bei öffentlichen Gebäuden der neueren Bauart benutzen. Bei älteren Gebäuden gehe ich da von 4 -4,5m plus Decke aus. Das geht auch!:D.......

Gruß Karl

Geschrieben

Häh?o.O

Eine Güterrampe mit Geländer? Und wie gelangt dann die Fracht von der Rampe ins Fahrzeug?

HG

Brummi

P.S.: Letztendlich müssen die Proportionen stimmen, auch in Bezug zur Statik. Besser ist allerdings, wenn es direkt stimmt. Da muss man gerade bei Faller-Vorbildern schon mal in die Trickkiste greifen. Skalieren kann man immer noch. Das gilt natürlich nicht fürs Rollmaterial.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Roter Brummer:

Häh?o.O

Eine Güterrampe mit Geländer?

(y) Das habe ich mich auch gleich gefragt. Deswegen habe ich ' könnte man zumindest an der Treppe' geschrieben...

Geschrieben

Da ich diesem Inhalt folge, freue ich mich darüber die Entwicklung der Modelle zu verfolgen - weiter so Brummi (y)

Und sehr unterhaltsam sind die Beiträge der anderen User z.B. das korrekte DIN-Maß einer Treppe oder Abssturzsicherung usw.
Leute, echt lustig und mit hohem Unterhaltungswert. Nur mich beschleicht nun eine ganz andere Frage: An wen und in welcher Form muß ich die Bauanträge einreichen wenn ich den Schuppen auf meiner Anlage platzieren möchte und wie lange dauert es durchschnittlich bis die (Auf-)Baugenehmigung erteilt wird? Man muß ja schließlich Planungssicherheit für seine Anlage haben.

HG
Stephan

Geschrieben (bearbeitet)

Ein heikles Thema!

Wer auf seiner Anlage etwas verändern möchte, sollte sein Augenmerk auf das deutsche Baurecht richten – genauer gesagt auf das Bauordnungsrecht. Es ist Bestandteil des öffentlichen Baurechts und regelt alles rund um Grundstück und Bebauung: beispielsweise die Anzahl der Stellplätze, die verkehrsmäßige Erschließung oder die Abstandsflächen. Außerdem regelt es die gesetzlichen Anforderungen an elementare Gebäudeteile in Bezug auf die Gefahrenabwehr: also Brandschutz, Verkehrssicherheit oder Standsicherheit. Das Bauordnungsrecht liegt in Deutschland in der Hand der einzelnen Bundesländer – sie erlassen die Bauordnungen. Übrigens: Bauliche Veränderungen sollten unabhängig von der rechtlichen Lage auf dem Grundstück immer schon im Vorwege mit den angrenzenden Nachbarn besprochen werden, um etwaige Probleme frühzeitig zu lösen.

Gruß
Thomas

Bearbeitet von HaNNoveraNer
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Roter Brummer:

Auch nicht. Weil dann die animierte Schuppentüre mit dem Geländer kollidieren würde.

:P
amüsierte Grüße
  Andy

geländer.jpg

Geschrieben (bearbeitet)

Und was ist mit dem frei zu haltenden Lichtraumprofil?

Wenn mir jemand ein Bild einer Laderampe mit Geländer an der Gleisseite zeigt, lasse ich mich überzeugen.

Bearbeitet von Roter Brummer
Geschrieben

Menno Brummi, das war nur'n Gag - schon von Anfang an vom Wüstenfuchs. Wie ich auf Henry's Post geantwortet habe:

vor 14 Stunden schrieb Andy:

nennt Brummi sein Modell Fa B-156 hat das Geländer da nichts zu suchen

Gruß
  Andy

Geschrieben

Bitte schön

vor 2 Stunden schrieb Roter Brummer:

Wenn mir jemand ein Bild einer Laderampe mit Geländer an der Gleisseite zeigt, lasse ich mich überzeugen.

rampe.jpg.34035c1b898f9c89a54083ca050223aa.jpg

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