Jump to content

Rechtliche Fragen


Empfohlene Beiträge

Hallo ich hab zwei Fragen zur Veröffentlichung von eigenen Modellen.
a) Darf man das DB Logo an seinen Modellen verwenden?
b) Wie verhält es sich bei Gebäuden die geplant aber noch nicht gebaut sind?
Ich baue gerade den Neubau des Bahnhofsgebäudes meine Wohnortes. Das Gebäude befindet sich im Bau und ich habe im Netz die Pläne hierzu gefunden, jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich ich das Modell ohne Probleme veröffentlichen darf.
Gruß Siggi


 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo @siggi,

das aktuelle DBAG-Logo und auch das alte DB-Logo sind beide "gemeinfrei". Dies bedeutet, dass man keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn man diese Logos in eigene Schöpfungen übernimmt und diese anschließend veröffentlicht.

Ist ein Objekt (wie z.B. ein Logo) hinreichend bekannt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man ein Bild davon in Wikipedia findet. Ist es dort abgebildet, kann man mit einem Rechtsklick den Link zu diesem Bild in einem neuen Fenster öffnen. Dort findet man dann normalerweise auch Informationen, unter welchen Bedingungen das Bild weiter verwendet und in einem anderen Kontext veröffentlicht werden darf. So habe ich auch die beiden oben verlinkten Beschreibungen zu den DB(AG)-Logos gefunden.

Wenn Du die Pläne des Bahnhofs selbst veröffentlichen würdest (oder fremde Fotos von dem Bahnhof, für die Du keine Genehmigung hast), könntest Du möglicherweise Probleme bekommen. Wenn Du jedoch nur die Maße entnimmst, um die Proportionen Deines Modells stimmig zu halten, sehe zumindest ich hier kein Problem. Denn das Modell selbst baust ja Du, und die Vorlage (der Bahnhof) ist öffentlich zugänglich. Du könntest ihn also selbst fotografiert haben, um dann danach das Bahnhofsmodell zu bauen.

Wie sehen die anderen das?

Wie das aussieht, wenn das Objekt noch gar nicht existiert, weiß ich allerdings auch nicht.

Viele Grüße
BahnLand

Bearbeitet von BahnLand
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb BahnLand:

Wie das aussieht, wenn das Objekt noch gar nicht existiert, weiß ich allerdings auch nicht.

Halo zusammen,

ich wäre in diesen Fall vorsichtig. Sicherheitshalber würde ich zumindest kontrollieren ob der zu Verfügung stehende Bauplan Gemeinfrei ist. In diesen Falle sollte einen Modell für das MBS mMn. nichts im Wege stehen, da die Vorlage dazu öffentlich zugänglich und Gemeinfrei ist. Das ist aber jetzt meine Persönliche Meinung zu den Thema, wie das ein Rechtsanwalt oder Richter sieht kann ich auch nicht sagen.

HG

Wüstenfuchs

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen und Danke für eure Hinweise!
Sicherheitshalber werde ich mich mit der Stadt in Verbindung setzen, oder warten bis der Bau im Rohbau fertiggestellt ist.

vor 10 Stunden schrieb HaNNoveraNer:

Woher weiß denn irgendwer, ob man ein Modell hier nach Plan oder nicht gebaut hat? 

Im Netz bleibt nichts verborgen, Urheberrechtsverletzungen können teuer werden. Es gibt Anwälte die nichts anderes tun als im Netzt nach Urheberrechtsverletzungen zu suchen.

Bearbeitet von siggi
Schreibfehler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo @HaNNoveraNer,

vor 36 Minuten schrieb HaNNoveraNer:

Dann darf ich auch keine Faller Häuser nachbauen ohne deren Genehmigung. 

wenn es sich um ein Faller "erfundenes" Hausmodell handelt, könntest Du möglicherweise Recht haben, da es sich dann um "geistiges Eigentum" von Faller handelt. Hat Faller jedoch selbst ein reales Vorbild für sein Modell gewählt, setzt Du ja dieses Vorbild als Modell um. Dann sind allerdings die Rechte für dieses Vorbild zu beachten. Handelt es sich hierbei wiederum um ein öffentliches Gebäude (z.B. eine Burg, eine Kirche, ein Rathaus, usw.), das auch jeder fotografieren darf, sollte dem Nachbau für das Modellbahn-Studio eigentlich nichts im Wege stehen.

Viele Grüße
BahnLand

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gäbe auch ne gute Möglichkeit um die Probleme mit Logos herum zu kommen.

Du könntest das Bahnhofsmodell mit Ankerpunkten anstelle der Logos bauen, und die Logos als separate Modelle mit Ankerpunkten.
Somit währe das Bahnhofsmodell selbst sicher kein Urheberrechtsproblem und es könnte auch jeder den Bahnhof für eine andere Bahngesellschaft nutzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

vor 4 Stunden schrieb BahnLand:
vor 4 Stunden schrieb HaNNoveraNer:

Dann darf ich auch keine Faller Häuser nachbauen ohne deren Genehmigung. 

wenn es sich um ein Faller "erfundenes" Hausmodell handelt, könntest Du möglicherweise Recht haben, da es sich dann um "geistiges Eigentum" von Faller handelt. Hat Faller jedoch selbst ein reales Vorbild für sein Modell gewählt, setzt Du ja dieses Vorbild als Modell um. Dann sind allerdings die Rechte für dieses Vorbild zu beachten. Handelt es sich hierbei wiederum um ein öffentliches Gebäude (z.B. eine Burg, eine Kirche, ein Rathaus, usw.), das auch jeder fotografieren darf, sollte dem Nachbau für das Modellbahn-Studio eigentlich nichts im Wege stehen.

... an dieser Stelle wäre es hilfreich wenn @Neo dazu etwas sagen würde... schließlich gibt es schon einige Modelle im MBS, die sich eindeutig auf Modelle von Faller beziehen.

Gruß
EASY

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich selber bin bei Rechtsfragen nicht der beste Ansprechpartner, da ich selber keine Rechtsprüfungen durchführe, wenn ein Modell veröffentlicht wird. Der Autor bestätigt durch die Nutzungsbedingungen, dass die hochgeladenen Modelle keine Rechte Dritter verletzt.

Wenn wir davon ausgehen, dass die Modelle mit den Texturen in Eigenregie entstehen, gäbe es maximal eine Kollision mit dem Markenrecht. Und hier gilt zu prüfen, ob die einzelnen Häuserdesigns überhaupt als Marke registriert sind.

Viele Grüße,

Neo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

vor einer Stunde schrieb Neo:

Wenn wir davon ausgehen, dass die Modelle mit den Texturen in Eigenregie entstehen, gäbe es maximal eine Kollision mit dem Markenrecht. Und hier gilt zu prüfen, ob die einzelnen Häuserdesigns überhaupt als Marke registriert sind.

... da ich neugierig bin und aus beruflicher Erfahrung weiß, daß der direkte Weg meist zielführend ist, würde ich mich bereit erklären diese prinzipielle Fragestellung  mit einer (allgemeinen) Anfrage bei Faller zu klären... wie ist Eure Meinung dazu?

Gruß
EASY 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi

Faller war ja nur eins von vielen Beispielen. Da gibt es ja noch hundert andere.
Ich bin nach wie vor der Meinung, daß man für das MBS alles nachbauen kann, was man möchte.
Mit Logos und Texturen ist das was anderes.
Aber wenn ich in Blender oder Sketchup nach Augenmaß oder geschätzten Millimetern ein Objekt selbst aufbaue,
kann das doch kein Problem sein.
Anders sieht es da wieder bei vorgefertigten Modellen aus, wo der Ersteller die Rechte hat. Auch nicht der Originalhesteller
des z.B. Fahrzeugs. 
Wenn mir jetzt jemand erlaubt, einen Smart im MBS einzustellen, dann werde ich mit Sicherheit nicht bei Mercedes anrufen und fragen, ob
die was dagegen haben.
Da muß man aber mal die Verhältnismäßigkeit und den Zweck im Auge behalten.

Wen man da nun ALLGEMEIN für solche Fragen ansprechen kann, um ganz beruhigt zu schlafen , wäre dann auch mal interessant.
Also, ob es einen Anwalt für Spielzeugmodelle in Spielzeugsimulationen gibt?

Gruß
Thoas



 

Bearbeitet von HaNNoveraNer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Möcht's mal so sagen: wo kein Kläger, da auch kein Richter. ... Ich kann mir nicht vorstellen, daß Privatleute, die endlich in ihr Eigenheim einziehen können dieses Gebäude auch noch urheberrechtlich schützen will. Anders sieht es wohl bei Logo's aus bei denen ein "R" in einem Kreis sich befindet. Hier sollte man schon etwas vorsichtiger sein. Andererseits macht man hier "Schleichwerbung" wofür die Firma, die hinter dem Logo steht, keinen Cent aufbringen muß und eigentlich keinen Grund hätte zu meckern. .... 

Im Zweifelsfall Finger weg lassen, das ruft auch keinen "Winkeladvokaten" auf den Plan.

meine Meinung

Gruß Karl 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Jedenfalls glaube ich, dass der endgültige Verwendungszweck unserer Modelle nicht kommerziell ist, sondern der Verbreitung und sogar dem persönlichen Vergnügen dient.
Zumindest werden wir nicht davon profitieren.
Das ist eine andere Sache:
Modelle, die im Online-Katalog zu finden sind, aber ich würde gerne eine andere Dekoration haben als die, die wir haben.
Beispiel: Ich liebe die Re460 von SBB, es gibt nur zwei Dekorationen, aber in Wirklichkeit gibt es viel mehr, eine schöner als die andere.
Oder wie der Taurus von OBB, der mehr Verzierungen hat, wie die von der Euro 2008, die einen mit den Farben jedes teilnehmenden Landes, einschließlich des Champions Spanien, hatte. 
Wenn ich ein weiteres Modell desselben Modells erstellen möchte, das sich bereits im Online-Katalog befindet, verstoße ich dann gegen irgendwelche internen Regeln?

Grüße.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 hour ago, David Teide said:

Jedenfalls glaube ich, dass der endgültige Verwendungszweck unserer Modelle nicht kommerziell ist, sondern der Verbreitung und sogar dem persönlichen Vergnügen dient.
Zumindest werden wir nicht davon profitieren.
Das ist eine andere Sache:
Modelle, die im Online-Katalog zu finden sind, aber ich würde gerne eine andere Dekoration haben als die, die wir haben.
Beispiel: Ich liebe die Re460 von SBB, es gibt nur zwei Dekorationen, aber in Wirklichkeit gibt es viel mehr, eine schöner als die andere.
Oder wie der Taurus von OBB, der mehr Verzierungen hat, wie die von der Euro 2008, die einen mit den Farben jedes teilnehmenden Landes, einschließlich des Champions Spanien, hatte. 
Wenn ich ein weiteres Modell desselben Modells erstellen möchte, das sich bereits im Online-Katalog befindet, verstoße ich dann gegen irgendwelche internen Regeln?

Grüße.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

I think that one has to make the distinction between making models for oneself and making models for inclusion into the MBS Catalogue. For the former, I see no impediment to using material from any source, and duplication of models already in the Catalogue is not a problem. Publishing models in the Catalogue, however, could be deemed 'commercial', in the sense that the range of models available is a 'selling point' for MBS. Whoever published the model matters not; a court could decide that MBS is profiting from illicit use of protected material, and receive sanctions. Other than any moral consideration, I think that this is what @Neo is keen to prevent (and rightly so...).
Duplicate models from different model-makers is more nuanced; a second version would have to have significant advantages over the existing to be considered; Neo would statute on this on a case-by-case basis, but I don't think that extra decor alone would be enough. I may be wrong, though.

Ich denke, man muss unterscheiden zwischen dem Erstellen von Modellen für sich selbst und dem Erstellen von Modellen für die Aufnahme in den MBS-Katalog. Für Ersteres sehe ich kein Hindernis, Material aus beliebigen Quellen zu verwenden, und Duplikate von Modellen, die sich bereits im Katalog befinden, sind kein Problem. Die Veröffentlichung von Modellen im Katalog könnte jedoch als „kommerziell“ angesehen werden, in dem Sinne, dass die Auswahl an verfügbaren Modellen ein „Verkaufsargument“ für MBS darstellt. Wer das Modell veröffentlicht hat, spielt keine Rolle; Ein Gericht könnte entscheiden, dass MBS von der illegalen Nutzung geschützten Materials profitiert, und Sanktionen erhalten. Abgesehen von moralischen Überlegungen denke ich, dass @Neo dies unbedingt verhindern möchte (und das zu Recht ...).
Doppelte Modelle von verschiedenen Modellbauern sind nuancierter; eine zweite Version müsste erhebliche Vorteile gegenüber der bestehenden haben, um in Betracht gezogen zu werden; Neo würde dies von Fall zu Fall regeln, aber ich glaube nicht, dass zusätzliches Dekor allein ausreichen würde. Ich kann mich aber irren.

Bearbeitet von Dad3353
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

Am 9.1.2022 um 18:11 schrieb EASY:

... da ich neugierig bin und aus beruflicher Erfahrung weiß, daß der direkte Weg meist zielführend ist, würde ich mich bereit erklären diese prinzipielle Fragestellung  mit einer (allgemeinen) Anfrage bei Faller zu klären...

... bis auf diese (automatische) Antwort am 10.01.2022
<<
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Anfrage wird an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Tage in Anspruch nehmen wird
>>
habe ich noch nichts weiter bekommen:(... und ich habe die Hoffnung darauf aufgegeben (sind doch schon etwas mehr wie "einige Tage"...)

Gruß
EASY

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo alle zusammen

Ich möchte mich mal wieder zurückmelden und mitteilen dass es mir entsprechend meiner Genesung gut geht. Es dauert zwar länger als ich gedacht habe, aber ich bin soweit wieder häufig im Modellbahn-Studio tätig.

Nun zu dem oben angeführten Thema, das ich sehr interessant finde. Es gibt anfürsich viele Beispiele die man im Bezug auf Urherrechte anführen könnte. Jedoch sehe ich dem Thema sehr gelassen entgegen. Vor allem wenn es sich um Modelle der Modellbauer handelt, wenn es sich um Nachbauten der Anlagenbauer von Bahnhöfen usw handelt. Warum? Dabei ist es egal, schlichtweg, ob ich es in 3d erstelle und nachbaue. Anders ist es bei Fotografien usw, denn da wird ja das Original reproduziert. Eine Fotografie zeigt immer das Original. Und genau da ist der Haken.

Ich werde jetzt mal ein klares und verständliches Beispiel nennen. In der Automobilindustrie gibt es z.B. Originalersatzteile, die auch patentrechtlich geschützt sind. Darf ich ein Ersatzteil, das patentrechtlich geschützt ist, original nachbauen? Die Antwort ist ganz klar "NEIN" falls ich keine Erlaubnis des Herstellers habe. Weder fotografieren, original nachbauen, dann verkaufen oder vermarkten.

Jedoch wenn ich jetzt das Teil, oder Baugruppe mit wenigen Aenderungen nachbaue, sei es mit anderem Material, Abmessungen, geänderten Formen usw; dann entspricht es nicht mehr den Original. Folgedessen hat der Urheber auch kein Anspruch u. Urheberrecht mehr auf dieses Teil. In der Praxis sieht man es folgendermaßen, wenn auf dem Markt Ersatzteile angeboten werden die nicht original sind, Z.B. Bremsscheiben, Zündkerzen, Scheibenwischer und tausende Artikel und Teile. Ist alles legal, jedoch nicht original.

Und genau da, oder dasselbe ist auch bei unseren Modellen, Anlagen usw. so. Das beste Beispiel, wenn man es genau definiert, ist, daß eben im 3d-Modell nichts original ist. Ein Pkw, Lkw oder Lokomotive usw sieht von außen sehr original aus. Jedoch hat kein Fahrzeug innen Kolben, Kurbelwelle, Motorteile insgesamt, kein Tank, Zahnräder, Reifen der Fahrzeuge bestehen im MBS nicht aus Original-Gummimischung, was dem Original entsprechen würde. Was ich damit sagen möchte und was auch meine Meinung ist dass kein Fahrzeug oder Modell bis auf die letzte Schraube original ist. 

 

MfG

Morsdorf

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 27.1.2022 um 07:24 schrieb Dad3353:

I think that one has to make the distinction between making models for oneself and making models for inclusion into the MBS Catalogue. For the former, I see no impediment to using material from any source, and duplication of models already in the Catalogue is not a problem. Publishing models in the Catalogue, however, could be deemed 'commercial', in the sense that the range of models available is a 'selling point' for MBS. Whoever published the model matters not; a court could decide that MBS is profiting from illicit use of protected material, and receive sanctions. Other than any moral consideration, I think that this is what Neo is keen to prevent (and rightly so...).
Duplicate models from different model-makers is more nuanced; a second version would have to have significant advantages over the existing to be considered; Neo would statute on this on a case-by-case basis, but I don't think that extra decor alone would be enough. I may be wrong, though.

Ich denke, man muss unterscheiden zwischen dem Erstellen von Modellen für sich selbst und dem Erstellen von Modellen für die Aufnahme in den MBS-Katalog. Für Ersteres sehe ich kein Hindernis, Material aus beliebigen Quellen zu verwenden, und Duplikate von Modellen, die sich bereits im Katalog befinden, sind kein Problem. Die Veröffentlichung von Modellen im Katalog könnte jedoch als „kommerziell“ angesehen werden, in dem Sinne, dass die Auswahl an verfügbaren Modellen ein „Verkaufsargument“ für MBS darstellt. Wer das Modell veröffentlicht hat, spielt keine Rolle; Ein Gericht könnte entscheiden, dass MBS von der illegalen Nutzung geschützten Materials profitiert, und Sanktionen erhalten. Abgesehen von moralischen Überlegungen denke ich, dass @Neo dies unbedingt verhindern möchte (und das zu Recht ...).
Doppelte Modelle von verschiedenen Modellbauern sind nuancierter; eine zweite Version müsste erhebliche Vorteile gegenüber der bestehenden haben, um in Betracht gezogen zu werden; Neo würde dies von Fall zu Fall regeln, aber ich glaube nicht, dass zusätzliches Dekor allein ausreichen würde. Ich kann mich aber irren.

Hello Dad3353
Creating models for the catalog does not matter in MBS because no model is original. If you see a model in the catalog that is original then please tell me. When I write "original" I mean it. That means that nothing must be missing from the original, no screw, no piston, no sheet metal, no wheel in original size, even the window pane of the locomotive must have original thickness and size. Even the materials must be original. If all this is not given then it is not an "ORIGINAL". Thus one cannot speak of a copyright protected model in 3d model making. If it would be so as you write then the announcements against the MBS would pile up only so and it would be very likely no more on-line. I can say that Neo does not need to worry.

Sincerely
Morsdorf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 hour ago, Morsdorf said:

...Creating models for the catalog does not matter in MBS because no model is original...

I'm not a legal expert, far from it, but I read more into 'Intellectual property' than sheet metal or original rubber. I wouldn't like to try to defend the use of someone else's texture or design in a law court; a fair interpretation can be found in this Wikipedia (I'm sure there's versions in other languages...). There remains, too, over and above any legal definition, the moral aspect of using other folks work, without their permission, for profit. I freely admit to using such material in my own creations, but would not offer them for commercial purposes for this reason alone. Here's a Wiki to read...

Ich bin kein Rechtsexperte, weit davon entfernt, aber ich lese mehr über „Geistiges Eigentum“ als über Blech oder Originalgummi. Ich möchte nicht versuchen, die Verwendung der Textur oder des Designs eines anderen vor Gericht zu verteidigen; Eine faire Interpretation findet sich in dieser Wikipedia (ich bin sicher, es gibt Versionen in anderen Sprachen ...). Es bleibt auch über jede gesetzliche Definition hinaus der moralische Aspekt, die Arbeit anderer Leute ohne deren Erlaubnis gewinnbringend zu nutzen. Ich gebe frei zu, solches Material in meinen eigenen Kreationen zu verwenden, würde es aber allein aus diesem Grund nicht für kommerzielle Zwecke anbieten. Hier ist ein Wiki zum Nachlesen...

Wikipedia: Intellectual Property ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hello Dad3353

Here in the topic is about the following: Mr. siggi asked:
a) Are you allowed to use the DB logo on your models?
b) What about buildings that are planned but not yet built?
Question a) has already been clarified by BahnLand.
The question b) With this question I come back to my previously written topic. With the station Mr. siggi would like to build or has already built it would be good to know: First: Is the project public domain. Then there are no problems.
Second: If Mr. siggi rebuilds the station, not virtually, so 100% like the original in the plan, then he could get problems. However, he is rebuilding the station in 3d. Thus it is no longer original. I know of no model, object, be it a building or even plants, even my own, that correspond to an original 100%. The advantage is in 3d model construction that you have your ideas pretty wide and free run. It is different with photographs, drawings, plans, etc.; especially if you also want to make profit with it!

Sincerely

Morsdorf

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Hallo,

ich habe mal ein wenig nachgeschaut. 

Wenn ich auf Google gehen irgendwas suche und auf Bilder gehe, kann ich lesen "Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Weitere Infos"

Ich denke das man diese Bilder oder Texturen nicht verwenden werden darf. Ich gehe mal davon aus das es hauptsächlich in Google so ist. 

Hier habe ich mal einen Link da steht so einiges drin: Bilder aus dem Internet: Was ist erlaubt? [Praxistipp] (unternehmer.de)Modellbau-Wiki:Urheberrechte – Modellbau-Wiki

Gruß

Michael

Bearbeitet von Michael65
noch was gefunden
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Michael65:

Ich gehe mal davon aus das es hauptsächlich in Google so ist. 

Nein, Michael - mit Google hat das nichts zu tun.
Der Urheberschutz liegt nicht bei Google. Die gezeigten Bilder gehören nicht dieser Firma.

Google ist nur so nett dich darauf hinzuweisen, dass Bilder, welche im Internet gefunden werden, in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt sind.

Viele Grüße
Götz

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen,
ich danke für eure rege und informative Diskussion. In meinem Fall werde ich mit der Veröffentlichung des Bahnhofs noch etwas warten. Zur Zeit befindet sich der Bahnhof im Rohbau, sobald man das Gebäude in seiner endgültigen Form erkennen kann werde ich mein Modell veröffentlichen, dann bin ich auf der sicheren Seite. Etwas konnte ich mich auch schlau machen: Solange der Entwurf eines Gebäudes nicht an den Bauherrn übergeben/ verkauft wurde gehört dieses "geistige Eigentum" dem Ersteller. In diesem Fall würde ich von einer Veröffentlichung im Netz absehen.

Viele Grüße
Siggi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto besitzen, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen.

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...